Die voraussichtliche befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 stellt einige Dienstleister im Rechnungswesen vor große Herausforderungen. Schließlich handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, mit dem kaum jemand gerechnet oder gar geplant hätte. Dementsprechend muss man sich nun Gedanken um die Abbildung machen.
In Zeiten automatisierter und digitalisierter Buchhaltung bedeutet dies vor allen Dingen eine Auseinandersetzung mit Stammdatenpflege und Eingriffen durch Softwareentwickler. In komplexen Buchhaltungssystemen kann dies zu einem immensen finanziellen Aufwand führen. Berater müssen sich mit den Mandanten beschäftigen. Updates müssen programmiert und eingespielt werden.
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