Infoniqa übernimmt Run my Accounts

Infoniqa übernimmt zum 1. Dezember 2021 die Run my Accounts AG. Nach dem im Frühjahr 2021 angekündigten Kauf der Sage Schweiz AG ist die Akquisition von Run my Accounts ein weiterer Meilenstein für Infoniqa auf dem Weg zum vollintegrierten Anbieter cloudbasierter Business-Software und -Services.

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Gesetzliche Änderungen 2021

Wie jedes Jahr bringt auch das aktuelle wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich. Diese möchten wir im Folgenden kurz aufzeigen.

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Wirtschaftkrise > Arbeitsausfall > Kurzarbeit > Gehaltseinbußen > Was nun?

Die Wirschaftskrise macht vielen Unternehmen schwer zu schaffen. Die Folge ist das Melden von Kurzarbeit. Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie sind besonders davon betroffen. Insgesamt befanden sich in den vergangenen Monaten weitaus mehr Beschäftigte in Kurzarbeit als es zu Zeiten der Finanzkrise der Fall war.

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Der Fluch der fehlenden Belege

Jeder Unternehmer kennt das Thema: Man hat viel zu tun. Darüber gehen Belege verloren. Der Geldabfluss findet natürlich trotzdem statt. Nun ist die Frage, wie man die Bewegung ohne Beleg buchhalterisch abbildet. Rechtfertigt der Mehrwertsteuerbetrag den Aufwand, das Dokument neu anzufordern? Und wenn nicht: Reicht ein Eigenbeleg, um den Sachverhalt zu erfassen? Wie vermeidet man Fehlbuchungen?

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Überbrückungshilfe

Zu Beginn der Pandemie wurde von der Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm eingeführt, um die finanziellen Einbußen von kleinen und mittelständischen Unternehmen bedingt durch den nationalen Lockdown abzufedern. Die Laufzeit des Programms belief sich zunächst nur auf die Monate Juni bis August 2020, wurde allerdings in einer zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember 2020 ausgeweitet.

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Kleinunternehmen = ein Weg aus der Krise

In der EU sind 99% aller Unternehmen kleine oder mittlere Unternehmen. Sie sind das Rückgrat der Wirtschaft und beschäftigen rund 100 Millionen Menschen.

Kleine Unternehmen reagieren am empfindlichsten auf Veränderungen des Umfelds, in dem sie tätig sind. Sie profitieren als erste bei bürokratischen und administrativen Entlastungen und beginnen zu florieren, wenn Anforderungen zurückgefahren werden und Leistung belohnt wird.

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Schweizer Unternehmen in Deutschland

Sie führen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und beabsichtigen Ihr Geschäftsfeld auszuweiten – beispielsweise nach Deutschland? Ihnen ist bewusst, dass Sie gegebenenfalls auch im Nachbarland mehrwertsteuerpflichtig sein werden, sind aber nicht mit den dortigen Gegebenheiten vertraut? Kein Problem. Unsere Niederlassung – die Run my Accounts Deutschland AG – in Köln steht Ihnen sowie den Kollegen in Stäfa mit Rat und Tat zur Seite.

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Unsere Daseinsberechtigung

Das Handelsblatt hat es geschrieben: In diesen Krisenzeiten muss man sich im Herbst auf die größte Insolvenzwelle nach Kriegsende in Deutschland einrichten. Das ZDF berichtete aus Nordrhein-Westfalen, dass Firmeninhaber Pleiten befürchten müssen, weil das Land Empfänger von Corona-Soforthilfen zur Rückzahlung aufgefordert hat, weil die Mittelverwendung nicht korrekt gewesen sei. Was macht die Run my Accounts Deutschland AG in diesen Tagen? Um es mit Udo Lindenberg zu sagen: “Ich trag Dich durch die schweren Zeiten … .”

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Vorsprung dank cleverer Programmierung

Die voraussichtliche befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 stellt einige Dienstleister im Rechnungswesen vor große Herausforderungen. Schließlich handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, mit dem kaum jemand gerechnet oder gar geplant hätte. Dementsprechend muss man sich nun Gedanken um die Abbildung machen.

In Zeiten automatisierter und digitalisierter Buchhaltung bedeutet dies vor allen Dingen eine Auseinandersetzung mit Stammdatenpflege und Eingriffen durch Softwareentwickler. In komplexen Buchhaltungssystemen kann dies zu einem immensen finanziellen Aufwand führen. Berater müssen sich mit den Mandanten beschäftigen. Updates müssen programmiert und eingespielt werden.

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Photo by Dino Reichmuth on Unsplash

Vorübergehend im Ausland beschäftigt? A1-Bescheinigung nicht vergessen!

Dass die bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit erforderliche A1-Bescheinigung an sich keine Neuheit darstellt, ist kein Geheimnis. Immerhin existiert diese seit 10 Jahren. Der 01. Januar 2019 brachte dann allerdings eine besondere Änderung mit sich. Aufgrund der Einführung neuer nationaler Vorschriften, die der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Sozialbetrug sowie Lohndumping dienen, wurden verstärkte Kontrollen eingeführt, die den Reisenden zur Vorlage einer A1-Bescheinigung verpflichten, um teilweise horrenden Bußgeldern auszuweichen.
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