Steuerberatung
Nicht In-House, aber persönlich.
Nicht In-House, aber persönlich.
Die Bezeichnung „Steuerberater“ fand erstmals rechtliche Erwähnung im „Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern“ vom 6. Mai 1933. Den Beruf des Steuerberaters darf nur ausüben, wer von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt ist.
Steuerberater haben die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen. In Deutschland dürfen andere Personen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuerangelegenheiten erteilen.
Steuerberater bin ich geworden, da es mir eine große Freude bereitet, mit Zahlen sowie mit Menschen umzugehen. Ich habe eine Affinität für Zahlen – denn ich verfüge über ein fotografisches Gedächtnis für Zahlen. Ich habe großes Interesse daran, mit den deutschen Steuergesetzen zu arbeiten.
Meine Herausforderungen sind und waren, in schwierigen Situationen gemeinsam mit meinen Mandanten Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei steht für mich im Vordergrund, dass die Lösungsansätze nicht nur steuerlich legitim, sondern auch für meine Mandanten tragbar und akzeptabel sind. Hierbei stehe ich meinen Mandanten immer gerne beratend zur Seite. Eine gepflegte Buchhaltung ergibt eine effektive Jahresabschlusserstellung.
Deine Buchhaltung liegt bei uns in den besten Händen und auch externe Steuerberater können sich über unsere Online-Buchhaltungs-Software direkt mit Deine tagesaktuellen Buchhaltung auseinanderzusetzen und Deine Fragen zum Thema Steuern beantworten.