Wirtschaftkrise > Arbeitsausfall > Kurzarbeit > Gehaltseinbußen > Was nun?

Die Wirschaftskrise macht vielen Unternehmen schwer zu schaffen. Die Folge ist das Melden von Kurzarbeit. Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie sind besonders davon betroffen. Insgesamt befanden sich in den vergangenen Monaten weitaus mehr Beschäftigte in Kurzarbeit als es zu Zeiten der Finanzkrise der Fall war.


Tritt die Kurzarbeit in Kraft, bekommt eine Vielzahl an Mitarbeitern ihre Verdienstausfälle nur zu 60 Prozent (67 Prozent, sofern mindestens ein Kind im Haushalt lebt) erstattet. Der Prozentsatz steigt ab dem vierten Monat in Kurzarbeit auf 70 Prozent (77 Prozent mit im Haushalt lebendem Kind), ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit im Haushalt lebendem Kind). Das sogenannte Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Wichtig sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass dies nicht für Auszubildende gilt. Sie bekommen auch dann ihre Ausbildungsvergütung voll bezahlt.

Die Wirtschaftskrise hat darüber hinaus zu Vereinfachungen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld geführt. Unternehmen können dieses beantragen, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (zuvor lag der Mindestwert bei etwa 33 Prozent). Zudem erhalten auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld, während die Bundesagentur für Arbeit auch die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Schließlich kann der Anspruch auf Staatshilfe leichter von 12 auf 24 Monate verlängert werden.

Handlungsmöglichkeiten, um zum Normallohn zurückzukehren

– Aufstockung durch den Arbeitgeber: Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für eine Vielzahl von Arbeitnehmern zu gering, was dazu führt, dass regelmäßige Kosten kaum noch zu stemmen sind. Viele größere Unternehmen haben daher Vereinbarungen getroffen, das Kurzarbeitergeld bis zu 100 Prozent aufzustocken. Es macht demnach Sinn, sich bei seinem Arbeitgeber diesbezüglich zu erkundigen und derartige Initiativen zu starten.

– Vorteile durch Tarifverträge: Arbeitnehmer mit Tarifverträgen können ebenso profitieren. Denn: Viele Gewerkschaften haben Vereinbarungen ausgehandelt, die Aufstockungen auf mindestens 80 Prozent vorsehen. Dies kommt Beschäftigten diverser Branchen zugute.

– Lohnausgleich durch Nebenjob: In Kurzarbeit stehende Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mit einer Nebentätigkeit Geld leichter dazuzuverdienen, da die Zuverdienstgrenzen angehoben wurden. Mit einem Nebenjob können Kurzarbeiter demnach ihren gewohnten Lohn erreichen, ohne eine Kürzung des Kurzarbeitergeldes fürchten zu müssen.

– Beantragung eines Kindergeldzuschlags: Der Kindergeldzuschlag ist ein Zuschuss zum Kindergeld, der online bei der Familienkasse beantragt werden kann. Auf diese Weise können Eltern mit kleinem Einkommen zusätzlich 185 EUR pro Kind und Monat beantragen. Die tatsächliche Höhe und der Erhalt des Zuschlags hängen neben dem eigenen Einkommen noch von weiteren Faktoren wie dem Alter der Kinder, der Familiengröße sowie den Wohnkosten ab.

– Bildungsförderung für Kinder: Familien, die den vorgenannten Kindergeldzuschlag erhalten, haben des Weiteren Anspruch auf Bildung und Teilhabe und sind von den Kitagebühren befreit. Der Staat unterstützt an dieser Stelle zudem in Form von bspw. Kostenübernahmen von ÖPNV-Tickets für Schüler oder Deckung des Schulbedarfs pro Schuljahr in Höhe von 150 EUR.

Übrigens: Im europaweiten Vergleich ist Deutschland Schlusslicht beim Kurzarbeitergeld. Unabhängig davon bleibt zu hoffen, dass in absehbarer Zeit wieder eine gewisse Normalität in unser Leben eintritt.

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