Vorsprung dank cleverer Programmierung

Die voraussichtliche befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 stellt einige Dienstleister im Rechnungswesen vor große Herausforderungen. Schließlich handelt es sich um einen einmaligen Vorgang, mit dem kaum jemand gerechnet oder gar geplant hätte. Dementsprechend muss man sich nun Gedanken um die Abbildung machen.

In Zeiten automatisierter und digitalisierter Buchhaltung bedeutet dies vor allen Dingen eine Auseinandersetzung mit Stammdatenpflege und Eingriffen durch Softwareentwickler. In komplexen Buchhaltungssystemen kann dies zu einem immensen finanziellen Aufwand führen. Berater müssen sich mit den Mandanten beschäftigen. Updates müssen programmiert und eingespielt werden.

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Vorübergehend im Ausland beschäftigt? A1-Bescheinigung nicht vergessen!

Dass die bei einer grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit erforderliche A1-Bescheinigung an sich keine Neuheit darstellt, ist kein Geheimnis. Immerhin existiert diese seit 10 Jahren. Der 01. Januar 2019 brachte dann allerdings eine besondere Änderung mit sich. Aufgrund der Einführung neuer nationaler Vorschriften, die der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Sozialbetrug sowie Lohndumping dienen, wurden verstärkte Kontrollen eingeführt, die den Reisenden zur Vorlage einer A1-Bescheinigung verpflichten, um teilweise horrenden Bußgeldern auszuweichen.
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