Die Einnahmenüberschussrechnung
Bei der Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR genannt, handelt es sich um eine vereinfachte, vom Gesetz vorgegebene Methode zur Ermittlung des Gewinns. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten 4/3-Rechnung zu lesen. Diese Bezeichnung führt auf den §4, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zurück, welcher besagt, dass „Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können, soweit sie nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen“.