Die Einnahmenüberschussrechnung

FinanzenBei der Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR genannt, handelt es sich um eine vereinfachte, vom Gesetz vorgegebene Methode zur Ermittlung des Gewinns. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten 4/3-Rechnung zu lesen. Diese Bezeichnung führt auf den §4, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zurück, welcher besagt, dass „Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können, soweit sie nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen“.

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Unser neues Logo ist da

Nur die Aufmerksamen mit einem geschulten Grafiker-Auge dürften es bemerkt haben: Seit Anfangs Juni haben wir ein neues Logo eingeführt:

Unser neues Logo ist da

Mit diesem sanften Relaunch wollen wir den Run my Accounts Auftritt vereinfachen und modernisieren.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Wir haben den Claim „Buchhaltung einfach“ entfernt
  • Wir schreiben das Logo nicht mehr in Großbuchstaben
  • Das etwas gräuliche grün haben wir mit einer knalligeren Variante ausgetauscht
  • Der Farbverlauf verläuft in die andere Richtung
  • Der Schriftzug wird nun größer geschrieben

Unser neues Logo eignet sich besser für kommende mobile Anwendungen. More to come!

Steuerliche Vorteile bei der Gesundheitsförderung

Aktuelle Erhebungen zeigen zunehmende Krankenstände sowie Fehlzeiten und veranschaulichen damit immer deutlicher, dass die Gesundheit der Mitarbeiter für Unternehmen ein Wettbewerbsfaktor ist, in den es sich zu investieren lohnt.  Betriebliche Gesundheitsförderung kann die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern sichern, Kosten senken und somit sogar die Produktivität steigern. Sie liegt im Interesse von Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen. Weiterlesen

Die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG

Das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen ist oft mit viel administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Um kleinen Unternehmen und Startups diese Belastung zu nehmen und somit auch die Existenzgründung zu fördern, gibt es die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG. Sie besagt, dass kleine Unternehmen, Freiberufler oder Selbständige, welche nur geringe Umsätze erwirtschaften, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen dafür auf und stellen Vor- und Nachteile gegenüber.

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