Änderungen im Zahlungsverkehr – Was auf Sie zukommen wird

Umgang mit ständiger Bewegung

Dass der Markt politischen Vorgaben und ständigem gesellschaftlichen Wandel unterworfen ist, stellt die Änderungen im Zahlungsverkehr dar. Wie man damit umgeht, bleibt jedem selbst überlassen. Während manche auf Änderungen in den Rechtsvorgaben und gesetzliche Anpassungen reagieren, wagen manche Mutige die Pflege und Auseinandersetzung (mit) der eigenen Schriftensammlung. Letzteres hat den Vorteil, dass man nichts aus der Hand gibt, sich auf sich verlassen kann. Die Kehrseite der Medaille: Man muss extrem viel Zeit investieren, um sich in die Themen einzulesen. Man muss diese verstehen und entsprechend anwenden zu können. Es ist die grundlegende Entscheidung: Outsourcing oder Inhousing?

Stichtag Umsetzung Richtlinie

Für viele Buchhaltungen mittelständischer Unternehmen ist der 14. September 2019 so ein Datum, an dem man sich fragen darf:

  • Muss ich das selber umsetzen?
  • Gebe ich das jetzt doch lieber außer Haus?

Denn dann greift eine neue Zahlungsrichtlinie, die sich hinter dem Kürzel PSD2 (Payment Services Directive 2) verbirgt. 

Im Oktober 2015 hatte die EU diese Richtlinie verabschiedet, um den Zahlungsverkehr im Internet sicherer zu gestalten. Gleichzeitig aber auch die Anbieter unter Druck zu setzen, ihre Dienstleistung kostengünstiger und bequemer anzubieten. 

Dadurch sind viele neue Lösungsansätze entstanden, mit denen der Anwender konfrontiert wird.

Eins ist klar: Wer bisher auf TAN-Verfahren im Zahlungsverkehr gesetzt hat, wird sich in jedem Fall umstellen müssen. Denn dies entspricht nicht mehr den Sicherheitsanforderungen.

Bleibt die Frage:

  • Was kommt jetzt bzw. stehe ich mit allen getroffenen Vorkehrungen nun auf der sicheren Seite?

Grundsätzliche Fragestellung

Wer Zeit hat, kann sich z.B. über den Finanztest (Ausgabe 08/2019) mit den vielen neuen Angeboten beschäftigen und sich überlegen, welche Lösung er wie in seinem Unternehmen implementieren will. Da Missbrauch immer mehr erschwert werden soll, muss man sich natürlich auch intensiv damit beschäftigen, wer im Unternehmen über welchen Kanal Zahlungen vornehmen kann:

  • Wie werden diese Berechtigten authentifiziert?
  • Wie soll man auf Fluktuation im Unternehmen reagieren? 

Man kann sich über Wissen authentifizieren (wie verwaltet und nutzt das Unternehmen seine Pins?), personalisiert über den eigenen Fingerabdruck oder das Smartphone. In Letzterem liegt natürlich immer die Gefahr in der Frage des Besitzes. Dies zieht im Zweifelsfall bei Überlassung von Betriebseigentum immer einen Rattenschwanz von schriftlichen Vereinbarungen zur Rechtsabsicherung und ein Briefing der betroffenen Kollegen nach sich.    

Unser Angebot an Sie

Sollten Sie weder über die Zeit, noch das Interesse verfügen, sich neue Prozesse für Ihren Zahlungsverkehr zu überlegen, sondern einfach nur sicher und bequem Geldtransfers online vornehmen wollen, stehen wir Ihnen als Dienstleister gerne zur Verfügung. So wie wir unsere Stärke in schlanken, belastbaren Prozessen und Digitalisierung haben, sind wir auch in der Lage, Sie gezielt bei solchen Themen zu entlasten:

 


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