Betriebsveranstaltung – Freibetrag in Höhe von 110 EUR

 

Betriebsveranstaltung - Freibetrag in Hoehe von 110 EUR

Im Jahr gibt es verschiedene Anlässe, welche sehr gerne für Betriebsveranstaltungen genutzt werden. Sei es die Weihnachtsfeier oder ein Jubiläum. Wir beantworten die wichtigsten Fragen: Was ist eine Betriebsveranstaltung? Wie können Sie sie steuerlich absetzen und gibt es einen Freibetrag?

Was ist eine Betriebsveranstaltung?

Betriebsveranstaltungen sind organisierte Zusammenführungen mit der Betriebsleitung. Sei es eine Jubiläumsfeier, eine Weihnachtsfeier oder ein ganz gewöhnlicher Betriebsausflug.

Gibt es einen Freibetrag?

Seit 2015 gilt die Regel, dass bei Betriebsveranstaltungen ein steuerlicher Freibetrag von 110 EUR je Veranstaltungen gewährt wird.

Welche Kosten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen?

Zuwendungen von Ihnen als Arbeitgeber gelten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Feier, als steuerfrei.

Was genau sind Zuwendungen?

Beispiele:

  • Speisen
  • Getränke
  • Tabakwaren
  • Süßigkeiten
  • oder die Übernahme von Übernachtungs- und/ oder Fahrtkosten

Freigrenze oder Freibetrag?

Bis 2015 gab es eine Freigrenze von 110 EUR, seit dem Jahr 2015 ist diese in den sogenannten Freibetrag umgewandelt worden.

Was hat sich geändert?

Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu welchem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt. Beim Überschreiten der Freigrenze, ist die volle Bemessungsgrundlage zu versteuern. Ein Freibetrag hingegen ist ein Betrag, bei welchem die Besteuerung immer frei bleibt. Nur der übersteigende Teil der Einnahme ist steuerpflichtig.

Nachteil:

Alle Zusatzkosten sind zu berücksichtigen. Kosten für die Raummiete oder Kosten für die Begleitperson Ihres Mitarbeiters sind ebenso zu berücksichtigen.

Berechnung beim Überschreiten des 110 EUR Freibetrages

Voraussetzung:

Die Zuwendungen sind bei allen Teilnehmern und allen Betriebsveranstaltungen gleich aufzuteilen. Bei Begleitpersonen werden keine zusätzlichen 110 EUR Freibetrag anfällig.

Nehmen wir folgenden Fall an:

Die Aufwendungen werden auf insgesamt 100 Mitarbeiter verteilt. 25 Mitarbeiter bringen eine Begleitperson mit. Die Aufwendungen für das Event werden auf jeden Teilnehmer verteilt. Bei 100 Mitarbeitern beträgt dies 100 EUR pro Kopf. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt demnach also 10.000 EUR.

Anders wäre es im folgenden Fall:

Wenn es bei einer Veranstaltung 25 Teilnehmer gibt und der Geldwert 200 EUR pro Person für das Event beträgt, dann ist der Freibetrag von 110 EUR bereits überschritten. Der pro Mitarbeiter bedeutet dies einen steuerpflichtigen Vorteil von 90 EUR. Weil 200 EUR Eventkosten pro Person minus 110 EUR Freibetrag = 90 EUR.

Wie oft gilt dieser Freibetrag?

Dieser steuerliche Freibetrag von 110 EUR gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Bei mehr als zwei Veranstaltungen gelten andere Regeln. Als Arbeitgeber haben Sie dann das Recht auszuwählen, für welches der beiden Veranstaltungen die Freigrenze gilt. Ab der dritten Veranstaltung sind die Mitarbeiter steuerpflichtig.

Die Anwesenheit aller Mitarbeiter muss anhand eines schriftlichen Dokumentes festgehalten werden. Ohne dieses Vorgehen können Sie als Arbeitgeber nicht feststellen, wer die Obergrenze bereits überschritten hat.

Übertragung des Freibetrages bei Betriebsveranstaltungen

Hier müssen wir ganz klar sagen: Nein, die Freigrenzen können nicht auf andere Mitarbeiter übertragen werden.


Wie werden Betriebsveranstaltungen steuerlich abgesetzt?

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