Schweizer Unternehmen in Deutschland

Sie führen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und beabsichtigen Ihr Geschäftsfeld auszuweiten – beispielsweise nach Deutschland? Ihnen ist bewusst, dass Sie gegebenenfalls auch im Nachbarland mehrwertsteuerpflichtig sein werden, sind aber nicht mit den dortigen Gegebenheiten vertraut? Kein Problem. Unsere Niederlassung – die Run my Accounts Deutschland AG – in Köln steht Ihnen sowie den Kollegen in Stäfa mit Rat und Tat zur Seite.

Die ersten Schritte

Im Volksmund heißt es oftmals «Aller Anfang ist schwer», doch mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite lässt sich jede Hürde meistern. Bei Bedarf unterstützt Sie unser Team in Köln gerne bei der Beantwortung fachspezifischer Fragen oder bei der Anmeldung zur steuerlichen Erfassung. Ansonsten ist Ihr Online-Buchhalter nach wie vor Ihr Hauptansprechpartner. Sobald die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung in Deutschland durch Sie persönlich oder stellvertretend durch die Run my Deutschland erfolgt ist, teilen Sie dies Ihrem Online-Buchhalter mit.

Auf Anfrage des Online-Buchhalters erstellt die Run my Accounts Deutschland einen Dienstleistungsvertrag, der sie dazu berechtigt, in Ihrem Namen tätig zu werden. Der Vertrag wird dem Online-Buchhalter zugeschickt, der diesen an Sie zur Unterschrift weiterleitet. Anschließend kümmert sich unser Support-Team um das Anlegen eines neuen Mandats für die steuerliche Verwaltung des Deutschland-Geschäfts. Die Einrichtung des Mandats ist in diesem Fall für Sie jedoch kostenlos, die monatliche Grundgebühr entfällt ebenfalls. Das neuangelegte Mandat erfüllt des Weiteren den Zweck, dass die Run my Accounts Deutschland in der Lage ist, ihren angefallenen, zeitlichen Aufwand separat zu dokumentieren.

Wissenswertes

In Deutschland gilt üblicherweise die «vereinbarte» Abrechnungsmethode. Das bedeutet, dass in der Periode der Rechnungsstellung auch gleichzeitig die Pflicht zur Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer besteht. Die Mehrwertsteuer-Abrechnung, die in Deutschland als Umsatzsteuer-Voranmeldung bezeichnet wird, ist dem örtlichen Finanzamt grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats einzureichen. Bei Beantragung einer sogenannten Dauerfristverlängerung erstreckt sich der Abgabeschluss auf den 10. des übernächsten Monats (Beispiel: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Oktober 2020 ist dem Finanzamt dann nicht bis zum 10. November 2020, sondern erst bis zum 10. Dezember 2020 vorzulegen). Analog verhält es sich mit der Zahlungsfrist einer möglichen Umsatzsteuer-Schuld. In den ersten 24 Monaten hat die Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung im monatlichen Turnus zu erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums entscheidet die bis dahin eingetretene Umsatzentwicklung über die weitere Meldepflicht. So besteht die Möglichkeit, dass eine Umsatzsteuer-Voranmeldung dann nur noch quartalsweise oder gar jährlich einzureichen ist. Wichtig sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass es sich dabei um keine Wahloptionen für den Unternehmer handelt, sondern dies vom Finanzamt fest vorgegeben wird.

Übermittlung aller relevanten Daten

Ihr Online-Buchhalter stellt sicher, dass die Buchhaltung vollständig ist. Daraufhin sieht er zu, dass er den deutschen Kollegen sämtliche, darüber hinaus in Euro abgebildeten Daten bis spätestens Ende des zu meldenden Monats, bei Dauerfristverlängerung bis spätestens Ende des Folgemonats zur Verfügung stellt. Die Run my Accounts Deutschland bereitet auf Grundlage der vorliegenden Werte die Umsatzsteuer-Voranmeldung vor und übermittelt sie dem Finanzamt im Anschluss auf elektronischem Wege. Im Zuge der Einreichung der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt zudem die Beantragung der Dauerfristverlängerung. Die Bestätigung des Finanzamts über die erfolgreiche Datenübermittlung wird von der Run my Accounts Deutschland mit der entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldung verknüpft und zur Verbuchung in Ihre Buchhaltung hochgeladen. Der aktuelle Status ist für alle Beteiligten jederzeit einsehbar. Für einen ersten Austausch steht Ihnen Ihr Online-Buchhalter gerne zur Verfügung.

2 Kommentare
  1. jerald
    jerald sagte:

    Hello we are an up and coming startup. We are looking to legal register the company in Switzerland, however, have a physical office in Berlin Germany, with several of the employees working in Germany. Can you give me an idea on how this could work?

    Antworten

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