Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?

Was ist der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchführung?

Buchhaltung bezeichnet die Abteilung im Unternehmen, die sich mit der Buchführung befasst. Die Buchhaltungsabteilung besteht in unterschiedlichen Unternehmen aus einem oder mehreren Buchhaltern. Beide Begriffe werden im Alltag häufig als synonym verwendet. Wir erläutern Ihnen den wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen und wer buchführungspflichtig ist und wer nicht:

Buchhaltung

Die Buchhaltung analysiert und dokumentiert alle angefallenen Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen. Es handelt sich um alle Vorgänge, die das Vermögen des Unternehmens betreffen. Diese lassen sich in folgenden Teilbereichen gliedern:

  • Finanzbuchhaltung: Bucht alle Vorgänge, die zur Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung nötig sind.
  • Debitorenbuchhaltung: Verarbeitet die Forderungen der Kunden.
  • Kreditorenbuchhaltung: Verarbeitet die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.
  • Anlagenbuchhaltung: Verwaltet die Güter des Anlagevermögens.
  • Lohnbuchhaltung: Wickelt die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab.
  • Kosten- und Leistungsrechnung: Ordnet zu, welche Kosten die einzelnen Unternehmensteile oder Projekte

Buchführung

Die Buchführung hingegen bedeutet: Geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Basis von Belegen. Sie spiegelt den Status eines Unternehmens in Zahlen wieder und dient deshalb als eine wichtige Informationsquelle. Wichtig: Sie muss lückenlos, chronologisch und sachlich sein.

Wer ist buchführungspflichtig und wer nicht?

Die Pflicht zur Buchführung, gilt für alle Gewerbetreibende, die eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten. Darüber hinaus sind alle, die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit folgenden Rechtsformen sind buchführungspflichtig (§ 238 HGB) :

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Einzelunternehmer (Ausnahme: Beim Unterschreiten der Schwellwerte des § 241a HGB)

Für Land- und Forstwirte gelten gesonderte Regelungen ($141 AO).

Befreiung von der Buchführungspflicht

Die Einkommensgrenze spielt eine wesentliche Rolle. Einzelunternehmer bzw. Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die folgende Schwellenwerte unterschreiten, sind nicht buchhaltungspflichtig (§ 241a HGB):

  • Umsatzerlöse: 600.000 EUR
  • Jahresüberschuss: 60.000 EUR

Alle anderen Rechtsformen sind nicht von dieser Regelung betroffen.

Nichteinhaltung der Buchführungspflicht

Welche Folgen resultieren, wenn Sie sich nicht an die Buchführungspflicht halten? Sie werden zunächst Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Zu jeder Steuererklärung möchte das Finanzamt natürlich auch die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechunng einsehen können. Sie erhalten Strafgelder, sobald diese nicht vorhanden sind. Wichtig: Sie können zu Haftstrafen verurteilt werden, wenn Sie bei einer Insolvenz wegen der Verletzung der Buchführungspflicht verurteilt werden.

 


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