Neue Mitarbeiter einstellen – Worauf muss geachtet werden?

Neue Mitarbeiter einstellen

Neue Mitarbeiter einstellen: Arbeitsvertrag ausfüllen und fertig? Nein! Es reicht nicht aus, nur den Arbeitsvertrag auszufüllen. Der Arbeitsvertrag spielt aber trotzdem eine entscheidende Rolle, vor allem für den künftigen Unternehmenswert. Die Arbeitsbedingungen werden von Ihnen und Ihrem neuen Mitarbeiter unter gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt.

Der folgende Blogbeitrag erklärt Ihnen, worauf Sie als Arbeitgeber bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters achten müssen: 

1. Wichtig ist die Anmeldung bei der Krankenkasse:

  • Wie melde ich meinen neuen Arbeitnehmer zur Sozialversicherung an? Die Krankenkasse ist die zentrale Anmeldestelle für die Sozialversicherung.
  • Wer ist davon betroffen? Im Regelfall ist es der Arbeitnehmer, der in Kranken- , Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Worauf muss ich bei der Anmeldung achten? Als Arbeitgeber müssen Sie die Anmeldung innerhalb zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung vornehmen. Ihr neuer Arbeitnehmer muss beim Beschäftigungsbeginn einen Sozialversicherungsausweis vorlegen können.
  • Wo erhält man eine Betriebsnummer? Zusätzlich spielt die Betriebsnummer eine wichtige Rolle. Der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit, vergibt diese Nummer.

2. Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Seit dem 01. Januar 2013 ist die Lohnsteuerkarte abgeschafft und durch die sogenannte elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer ist gezwungen seine Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen und diese an das Finanzamt weiterzugeben.

Wie melde ich meinen neuen Mitarbeiter beim Finanzamt an?

Um die elektronischen Lohnsteuermerkmale abfragen zu können benötigen Sie eine Lohnabrechnungssoftware oder das Programm ELSTER. Dort können Sie Ihren neuen Arbeitnehmer für das ELStAM-Verfahren anmelden. Sie müssen folgende Informationen weitergeben:

  1. Geburtsdatum
  2. seine Steuer-Identifikationsnummer
  3. Handelt es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1-5) oder um ein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6)

3. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Als Arbeitgeber sollten Sie Ihren neuen Arbeitnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Der Arbeitnehmer wird dann automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung registriert.

Tipp: Neue Mitarbeiter einstellen

Die Auswahl eines richtigen Mitarbeiters kann unter Umständen schwierig werden. Sie sollten sich bewusst sein, was Sie sich als Arbeitgeber vorstellen und wie die Qualifikationen des neuen Mitarbeiters aussehen sollten. Darüber hinaus sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wie wichtig oder weniger wichtig ist Ihnen die Fachkompetenz?
  • Spielen andere Faktoren wie beispielsweise Lernbereitschaft, Flexibilität etc. eine wichtige Rolle?
  • Welche Sozialkompetenzen sind für Sie und Ihr Team von Bedeutung?

Sie sollten also nicht nur auf den Lebenslauf achten, sondern bei den Bewerbungen zwischen den Zeilen lesen können und vor allem auch auf Details achten.

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