Planungen zum Jahresende im Unternehmen

Planungen zum Jahresende: Jetzt ist es Zeit dafür!
Diese Zeit im Jahr ist einerseits sehr schön, da die Weihnachtszeit begonnen hat, alles im Licht der Weihnachtsbeleuchtung erstrahlt und es nach frischen Weihnachtplätzchen und Glühwein duftet. Andererseits gibt es einiges im Unternehmen zu tun, da man jetzt schon viele Dinge erledigen kann, um im nächsten Jahr ohne Altlasten und gut vorbereitet zu starten.

Planung zum Jahresende

Urlaub der Mitarbeiter frühzeitig planen, um Engpässe zu vermeiden

In der Planung für das kommende Jahr kann es sich auszahlen, schon jetzt die Mitarbeiter aufzufordern ihre Urlaubstage zu planen, um Engpässe in Teams zu vermeiden und eine Urlaubsstellvertretung gewährleisten zu können. Als Unternehmen ist es ratsam, die Urlaubstage des laufenden Jahres zu überprüfen, um Mitarbeiter darauf aufmerksam machen zu können, die bestehenden Urlaubstage für das Jahr 2016 noch einzugeben.

Budgetplanung für das kommende Jahr

Wenn man das Jahresende planen möchte, sollte man das alte Jahr Revue passieren lassen und auch nach vorne schauen. Was können Sie im folgenden Jahr erwarten? Welche Projekte sind geplant? Wie sieht ihr Marketingplan für das kommende Jahr aus? Welche Investitionen werden nötig? Alle diese Ausgaben sollten geplant und über das Jahr hinweg definiert werden. Dem muss aber auch ein geplanter Umsatz entgegenstehen. Stellen Sie sicher, dass die bevorstehenden Kosten mit dem voraussichtlichen Umsatz gedeckt werden. So können Sie jeden Monat sauber angehen und wissen, was sie erreichen wollen.

Geburtstage in den Kalender 2017 übertragen

Immer wieder passiert es: Man hat schon wieder den Geburtstag des einen Mitarbeiters vergessen. Es zahlt sich deshalb aus, die Geburtstage fein säuberlich aus dem letzten Jahr zu übertragen und mit der Mitarbeiterliste zu überprüfen. Jeder freut sich über ein herzliches „Alles Gute!“ am Geburtstag.

Buchhaltung und offene Forderungen überprüfen

Gibt es in Ihrer Buchhaltung noch viele offene Forderungen, die Sie dieses Jahr noch einfordern sollten? Es ist aus buchhalterischer Sicht einfacher, Forderungen im selben Geschäftsjahr einzufordern, als im kommenden Jahr nachzubuchen. Melden Sie sich bei Ihrem Kunden und fragen Sie erneut nach dem offenen Betrag. So kann auch Ihr Kunde ohne Altlasten ins neue Jahr starten. Übrigens werden Sie als Kunde von Run my Accounts fortlaufend auf offene Forderungen mittels unserem Dashboard und automatischen Emails hingewiesen. So wissen Sie immer wo Sie stehen.

Softwarelizenzen überprüfen

Auch Softwarelizenzen sind einen Blick wert. Werden noch alle Softwarelizenzen benötigt? Schleppt man noch Lizenzen eines Programmes mit sich rum, welches seit längerem nicht mehr benötigt wird oder durch ein anderes Tool ersetzt wurde? Jetzt ist die Zeit, dies zu überprüfen!

Investitionen tätigen

Werden Sie voraussichtlich im nächsten Jahr noch ein, zwei Mitarbeiter einstellen? Dann lohnt es sich vielleicht schon jetzt Tische, Stühle und Computer zu erwerben und bereit zu sein, wenn diese Mitarbeiter starten. Meist sind diese Dinge teurer, wenn sie kurzfristig bestellt werden müssen. Denken Sie schon jetzt voraus!

Sozialversicherungen der Mitarbeiter

Gibt es wichtige Änderungen bei Mitarbeitern im nächsten Jahr? Auch dies kann jetzt überprüft und ggfs. gemeldet werden.

Jahresende planen: Ziele bis Ende des Jahres definieren

Haben Sie sich zu Beginn des Jahres Ziele zu Umsatz oder Wachstum gesetzt? Können Sie einiges davon noch umsetzen? Was ist jetzt noch realistisch? Versuchen Sie dies zu definieren und so noch ein, zwei Dinge abzuschliessen, bevor das neue Jahr startet.

Folgende Meldungen stehen an

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist für alle Mitarbeiter die sog. Jahresmeldung zu erstellen. Diese ist den jeweils zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen) zu übermitteln und dient hier als Grundlage zur Berechnung der späteren Rentenansprüche.

Ebenfalls sind nach Ablauf des Kalenderjahres die Lohnsteuerbescheinigungen für jeden Mitarbeiter an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Auch den Mitarbeitern selbst müssen diese bereitgestellt werden. Die Lohnsteuerbescheinigung gibt Auskunft über den stattgefunden Lohnsteuerabzug.

Auch die Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaften ist im Folgejahr abzugeben. Hierbei handelt es sich um die Mitteilung der Arbeitsentgelte, auf Grundlage derer die Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen waren, an die Unfallversicherung.

 

Wenn Sie jetzt etwas vorausplanen, können Sie sicher und mit vollem Überblick ins neue Jahr starten. Sollten Sie für das nächste Jahr auch ihre Buchhaltung effizienter angehen wollen, dann melden Sie sich direkt und unverbindlich für eine Online-Demo. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert