Die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG

Das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen ist oft mit viel administrativem und finanziellem Aufwand verbunden. Um kleinen Unternehmen und Startups diese Belastung zu nehmen und somit auch die Existenzgründung zu fördern, gibt es die Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG. Sie besagt, dass kleine Unternehmen, Freiberufler oder Selbständige, welche nur geringe Umsätze erwirtschaften, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Voraussetzungen dafür auf und stellen Vor- und Nachteile gegenüber.

Voraussetzungen

Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der prognostizierte Umsatz im Gründungsjahr darf die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten.
  • Im zweiten Jahr muss sichergestellt sein, dass der Vorjahresumsatz die prognostizierte Grenze von 17.500 Euro tatsächlich nicht überschritten hat.
  • Gleichzeitig darf der prognostizierte Umsatz für das zweite Geschäftsjahr maximal 50.000 Euro betragen.

Der Unternehmer muss jährlich prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung noch zutreffen!

Wichtig ist auch noch:

Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann das Unternehmen jedoch freiwillig entscheiden, ob es die Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich in Anspruch nehmen möchte. Diese lässt sich relativ formlos beim Finanzamt beantragen. Im Falle eines Verzichts ist das Unternehmen jedoch fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden!

Vor- und Nachteile

Bevor Sie sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sollten sie die damit verbundenen Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen:

Der entscheidende Vorteil hierbei liegt mit Sicherheit in der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Hinzu kommt, dass Sie von einem realen Angebotsvorteil profitieren können: Sie können ihre Produkte oder Dienstleistungen zu deutlich niedrigeren Preisen auf dem Markt anbieten als ihre Konkurrenten, die 19% für die MwSt draufschlagen müssen.

Aus diesem Pluspunkt resultiert jedoch auch die Tatsache, dass Sie vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmen ausgeschlossen sind. Zusätzlich könnte ein Image-Nachteil entstehen, da die fehlenden Umsatzsteuerangaben auf den Rechnungen ihren Kunden das Gefühl von Unprofessionalität geben könnten.

Fazit

Die Wahl für oder gegen die Kleinunternehmerregelung hängt von vielen Umständen ab. Daher sollten Sie als Unternehmer am Besten ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater oder Finanzexperten durchgehen. Zusätzlich können Sie auf einen Onlinerechner zur Kleinunternehmerregelung zugreifen.

 

 

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