Die Einnahmenüberschussrechnung

FinanzenBei der Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR genannt, handelt es sich um eine vereinfachte, vom Gesetz vorgegebene Methode zur Ermittlung des Gewinns. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von der sogenannten 4/3-Rechnung zu lesen. Diese Bezeichnung führt auf den §4, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zurück, welcher besagt, dass „Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können, soweit sie nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen“.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt den Gewinn anhand einer EÜR zu ermitteln sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die von der üblichen Buchhaltungspflicht ausgenommen sind. Dies sind beispielsweise alle Gründer und Selbstständige bei denen der Gewinn nicht 50.000 Euro pro Jahr übersteigt.

Während alle Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister (GmbHs, UGs und AGs) grundsätzlich immer bilanzieren müssen, genügt für alle Freiberufler eine EÜR und das sogar unabhängig vom Gewinn. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater und Journalisten.

Aufbau der Einnahmenüberschussrechnung

Wer seinen Gewinn anhand der EÜR ermittelt, ist verpflichtet hierzu das vom Finanzministerium eingeführte Formular zu verwenden. Dieses wurde 2005 zuletzt überarbeitet und enthält auch eine Anleitung. Die Pflicht dieses Formular zu verwenden entfällt, wenn die jährlichen Betriebseinnahmen weniger als 17.500 Euro betragen. In dem Fall ist eine formlose Gewinnermittlung möglich.

In der Einnahmenüberschussrechnung werden alle im Laufe einer Rechnungsperiode zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben – jeweils nach Arten gegliedert – erfasst. Wichtig hierbei ist auch, dass die Beträge durch Belege dokumentiert und diese Belege aufbewahrt werden.

Beispiel für Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen umfassen u. a.:

– Umsatzsteuerpflichtige und -freie Betriebseinnahmen

– Vereinnahmte Umsatzsteuer

– Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen

– Private Nutzung des Firmenwagens

– Private Telefonnutzung

Ausgaben umfasssen u.a.:

– Bezogene Dienstleistungen

– Kauf von Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

– Gehälter und Löhne

– Abschreibungen

– Kfz-Kosten

– Miete für Geschäftsräume

– Gewerbesteuer

Aus der Summe aller Einnahmen abzüglich der Summe aller Ausgaben ergibt sich dann der Gewinn bzw. Verlust des Unternehmes.

Fazit

Die EÜR ist eine Methode, mit der sich relativ unkompliziert der Gewinn für das Finanzamt ermitteln lässt. Aber auch abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung eignet sich die EÜR sehr gut um den Überblick über die eigene Buchhaltung zu bewahren und die Finanzen zu kontrollieren.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert