Faktenbasierte Entscheidungen: Wie gut ist Ihre Buchhaltung?
Grundproblem: Fakten oder Fake?
„Ich traue nur Zahlen, die ich selbst gefälscht habe!“
(Buchhaltungsspruch)
Jeder Mensch, der einmal einen Managementkurs besucht oder eine Führungsposition inne hat, weiß um die Bedeutung „faktenbasierter Entscheidungen“. Das Problem in unserem postfaktischen Zeitalter liegt auf der Hand: Was ist Fakt und was ist Fake? Dazu kommt, dass mit der Digitalisierung eine neue Herausforderung auf uns zukommt: „In der digitalen Welt wäscht ein Permaregen der Informationen ganz zentrale Standards wie Objektivität und Wahrheit aus.“, so Eduard Kaeser am 22.08.2016 in der NZZ. Und unter dieser Prämisse muss man die Frage aufwerfen: Mit welchen Fakten aus welchen Reports steuern Manager und Unternehmer ihre Betriebe? Wie weit darf man dem hausinternen Berichtswesen noch trauen? Selten war der alte Buchhaltungsspruch „Ich traue nur Zahlen, die ich selbst gefälscht habe!“ so zutreffend wie heute. Wie gut ist Ihre Buchhaltung?
Die Rolle des Buchhalters
Viele Zahlen zur Steuerung eines Betriebs holt man sich üblicherweise aus der Buchhaltung. Wo steht man im Cashflow? Wie hoch sind unsere Verbindlichkeiten? Welche unserer Forderungen sind noch offen? In welchem Verhältnis stehen Personalkosten zu den Umsätzen? Welche Faktoren belasten mein Ergebnis? Um wirklich belastbare Aussagen zu erhalten, kommt es auf den Buchhalter an. Hat er zeitnah gebucht? Ein Buchhalter, der sich beim Verbuchen der Banken über Gebühr Zeit lässt, kann keine gehaltvolle Aussage über offene Kreditoren und Debitoren geben. Denn der Entscheidungsträger nicht sieht, was an Geldein- und Ausgängen noch verbucht werden muss. Hat er korrekt kontiert? Wenn Beträge auf den falschen Konten verbucht sind, taugt die Buchhaltung nicht mehr zur Entscheidungsfindung. Und ein Buchhalter, der den Vorgang als solchen nicht versteht und aus mangelndem Verständnis falsch abbildet, entzieht der Buchhaltung die Berechtigung zu faktenbasierten Entscheidungen.
Grenzen zur Fahrlässigkeit
Es ist in einem Betrieb nur menschlich, wenn Fehler weggedrückt werden. Wenn Menschen nicht die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Wenn es allerdings an Buchhaltung kommt, kann man sich diese menschliche Sicht nicht erlauben, ohne fahrlässig zu werden. Buchhalterische Fehler machen einen gegenüber Dritten (Finanzamt, Wirtschaftsprüfern, Kreditgebern) angreifbar und können als Entscheidungsgrundlage katastrophale Konsequenzen haben. Einen Eindruck, wie unangenehm falsche Grundannahmen in Berechnungen sein können, kann man hier bekommen: Und ja, es trifft nicht immer nur die öffentliche Hand, sondern auch sehr häufig Privatunternehmen. Und natürlich ist es für Führungskräfte immer unangenehm, wenn man sich blind wie ein Maulwurf durch sich nicht erschließende Zahlenwerke kämpfen muss.
Unser Anspruch an Buchhaltung
Grundsätzlich orientiert man sich immer erst einmal an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB`s). Darüber hinaus sollte man seine Buchhaltung aber auch als transparenten Zauberwürfel sehen, der mit seinem Input optimal verschiedene Paradigmen abbildet. Wenn es einem gelingt, die eigene Buchhaltung in ein gutes Monitoring und Controlling zu überführen, kann man tatsächlich von „faktenbasierten Entscheidungen“ sprechen. Grauzonen werden ausgeschlossen und der Entscheidungsträger ist nicht mehr auf sein Bauchgefühl angewiesen. Dazu muss die Buchhaltung natürlich zeitnah und absolut verlässlich agieren. Denn wenn durch „falsche“ Zahlen und schlechte Entscheidungen das Vertrauen in die Buchhaltung erst einmal erschüttert ist, bewegt man sich auf dünnem Eis. Wir von der Run my Accounts liefern mit unserer Buchhaltung den Grund für faktenbasierte Entscheidungen.