Keine Buchung ohne Beleg

Keine Buchung ohne Beleg

Keine Buchung ohne Beleg – so lautet der Grundsatz im Steuerrecht. Wir erklären was ein Eigenbeleg ist und welche Informationen dieser beinhalten muss. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Vorlage für einen Eigenbeleg gratis zum Download zur Verfügung.

Was sind Eigenbelege?

Die sogenannten Eigenbelege werden bei Zahlungen erstellt, bei denen die Rechnungen oder Quittungen nicht mehr wiederzufinden sind. Die Voraussetzung dafür ist eine berufliche oder betriebliche Aufwendung, um bei der Steuerbehörde anerkannt zu werden. Dabei muss die Höhe der Betriebsausgabe nachvollziehbar sein.

Was muss ein Eigenbeleg beinhalten?

Die Dokumentation des Eigenbelegs muss alle üblichen Informationen aufweisen, die auch auf dem Originalbeleg zu finden wären:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Art der Aufwendung
  • Rechnungsbetrag
  • Grund für das Ausstellen des Eigenbelegs
  • Datum und Unterschrift des Zahlenden

Höchstgrenze für Eigenbelege

Eigenbelege sind für Kleinbeträge bis zu 150 EUR Brutto unproblematisch. Kontoauszüge können auch als Nebenbeleg genutzt werden. Es ist zwar keine Höchstgrenze von dem Gesetzgeber vorgegeben, jedoch werden zu hohe Summen vom Finanzamt überfragt.

Wichtig:

Zu viele Eigenbelege sorgen für eine unglaubwürdige Wirkung bei einer Steuerprüfung. Man sollte also einen Eigenbeleg nur bei einer Ausnahme erstellen.

Hier finden Sie eine Eigenbeleg-Vorlage zum kostenlosen Download:

 

 

 


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