Mehrwertsteuersenkung per 1. Januar 2018

Mehrwertsteuersenkung per 1. Januar 2018

Die Schweiz hat am Sonntag vom 24. September 2018 die Mehrwertsteuersenkung abgestimmt und heute steht fest: Der Schweizer Mehrwertsteuersatz (Normalsatz) wird ab 1. Januar 2018 von heute 8% auf 7,7% gesenkt. 

Gründe für die Mehrwertsteuersenkung

In der Schweiz ist die erste Rentenreform seit 20 Jahren bei einer Volksabstimmung am Sonntag vom 24. September 2017 gescheitert. Vorgeschlagen waren unterschiedliche Maßnahmen, die die Rente der kommenden Generationen absichern sollte. Die Abstimmungsvorlage war jedoch auch an eine Frage zur Erhöhung der MwSt-Sätze zur Teilfinanzierung der Rentenkasse gekoppelt (IV-Zusatzfinanzierung). Die Schweizer Regierung wollte die MwSt demnach von heute 8% zugunsten der IV-Zusatzfinanzierung  auf 8,3% erhöhen.

  1. Durch die Absage der Eidgenossen an diese geplante Erhöhung fällt auch die bisherige IV-Zusatzfinanzierung in Höhe von 0,4% zum 31.12.2017 weg.
  2. Eine in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 beschlossene Vorlage zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) führt jedoch auch zu einer MwSt-Erhöhung von 0,1% per 01.01.2018.

Im Ergebnis bleibt eine Schweizer MwSt-Senkung per 1. Januar 2018 in Höhe von -0,3%.

Mehrwertsteuersenkung wird teuer

Auf Schweizer Unternehmen kommt deshalb bis Ende Jahr ein kostspieliges Projekt zu: die Reduktion der MwSt-Sätze ist enorm aufwändig für die Wirtschaft. Jedes Kassensystem, jede Buchhaltung, jeder Webshop, Formulare, Preislisten, Formulierungen in Verträgen und Angebote müssen an die neuen Sätze angepasst werden. Gegebenenfalls werden dafür auch Software-Updates notwendig. Dabei bleiben bis zum Inkrafttreten der Reduktion der Schweizer MwSt nur noch gut 3 Monate.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt die Kosten für die Umstellung auf den tieferen Satz auf 150 bis 200 Millionen Schweizer Franken. Der Schweizerische Gewerbeverband geht gar von 300 Millionen aus.

Ein Ausblick

Die Senkung der Schweizer MwSt dürfte nur von kurzer Dauer sein. Bereits am Abstimmungs-Sonntag vom 24. September waren sich die Parteipräsidenten einig, dass die Mehrkosten der Altersvorsorge letztlich über die MwSt finanziert werden muss.

Angezielt wird derzeit eine neue Volksabstimmung im Jahr 2019. Die Unternehmen in der Schweiz sind also gut beraten, das Thema des MwSt Satzes möglichst generisch umzusetzen. Weitere Anpassungen und damit weitere Umstellungskosten scheinen unvermeidbar.

Run my Accounts Kunden können sich zurücklehnen

Was die Buchhaltung betrifft, können sich unsere Schweizer Run my Accounts Kunden zurücklehnen: Run my Accounts übernimmt die Umstellung im System und kümmert sich um die notwendige Software-Anpassungen. Über die Details der Umstellungs-Prozedur werden alle betroffenen Kunden rechtzeitig informiert.

 


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