Geringwertige Wirtschaftsgüter -GWG
Was sind GWG ?
Ein GWG wird durch das Einkommensteuergesetz folgendermaßen definiert: Es handelt sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das selbständig genutzt werden kann und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (netto) bis zu Euro 1000,- betragen können.