Die Rechte der Aushilfskräfte

Die Rechte der AushilfskräfteIn den Sommerferien kommen viele Schüler und Studenten als Aushilfen in die Unternehmen, um dort die urlaubsbedingte Abwesenheit der Stammbelegschaft zu überbrücken. Hierbei gibt es ein paar grundlegende Regeln, die man als Arbeitgeber auf jeden Fall kennen sollte.

1. Arbeitsbeschränkungen für Teenager

Teenager im Alter zwischen 13 und 15 dürfen bei Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden pro Tag zwischen 8 und 18 Uhr leichte Tätigkeiten – beispielsweise Telefondienst und Kopierarbeiten – ausführen. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche wiederum acht volle Stunden am Tag, bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden arbeiten.

Damit Schüler in den Ferien auch etwas Erholung bekommen, dürfen diese jedoch maximal vier Wochen am Stück im Jahr arbeiten. Auch zwischen den Arbeitseinsätzen stehen minderjährigen Arbeitnehmern mindestens zwölf Stunden zwischen dem Feierabend und dem Arbeitsbeginn zu.

2. Steuern, Sozialabgaben, Kranken- und Unfallversicherung

Schüler und Studenten dürfen in den Ferien bis zu 50 Arbeitstage ohne Sozialversicherung arbeiten, müssen jedoch während der gesamten Zeit kranken- und unfallversichert sein. Sofern Kinder oder Eltern Sozialleistungen beziehen, muss auch das Einkommen des Ferienjobs berücksichtigt werden. Dasselbe gilt für Empfänger von BAföG.

Ferienjobs sind auch lohnsteuerpflichtig, aber bei einem Entgelt bis 68 EUR pro Tag bzw. bei einem maximalen Stundenlohn von 12 EUR kann die Lohnsteuer vom Arbeitgeber mit pauschal 25% übernommen werden.

3. Der Arbeitsvertrag

Auch Ferienjobs sollten am besten immer schriftlich geregelt werden. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Im Arbeitsvertrag müssen Namen und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn und das Ende des Ferienjobs, die Arbeitszeit und der Arbeitsort stehen. Eine Tätigkeitsbeschreibung gehört auch dazu, sowie die Kündigungsfristen und der Zeitpunkt der Auszahlung des Arbeitslohns.

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