Die Offenlegung des Jahresabschlusses einer deutschen Kleinstkapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, müssen in Deutschland nach dem §§ 325-329 des Handelsgesetzbuches (HGB) die strengen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften befolgen.

Die Jahresabschlüsse dieser Unternehmen müssen laut dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) seit dem 1. Januar 2007 in elektronischer Form beim Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingereicht und publiziert werden.

Bis im Jahr 1998 besaß die Bundesrepublik Deutschland 70% der Anteile am Bundesanzeiger Verlag, aber im Oktober 2006 übernahm das private Verlagshaus M. DuMont Schauberg rückwirkend zum 1. Januar 2006 alle Anteile vom Bund. M. DuMont Schauberg ist eines der größten und ältesten deutschen Verlagshäuser mit Sitz in Köln.

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